Mietrecht

Mietrecht

Eine gemietete Immobilie dient entweder als dauernder Marktplatz, als Kurzzeitunterkunft oder lang ersehnter Lebensmittelpunkt. Für Vermieter ist die Immobilie in der Miete entweder sichere und dauerhafte Anlage oder spekulatives Investmentobjekt.

Ganz egal: in jedem dieser Fälle, gibt es viel zu regeln. Die Gesetze und Rechtsprechung sind nicht zu überschauen, die Verträge voll von Klauseln und für den Laien schwer verständlich.

Unsere Kanzlei berät Mieter und Vermieter vertrauensvoll in allen Fragen rund um den Erwerb, die Vermietung und Verwaltung der Immobilie. Wir entwickeln und verhandeln Ihre Verträge – vom Wohnraummietvertrag bis hin zu gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen.

Wir wissen insbesondere, dass bei der Veräußerung von Gewerbeimmobilien die inhaltliche Qualität der Mietverträge eine unmittelbare Auswirkung auf den Kaufpreis hat.

Auch bei Fragen aus dem Bereich des Makler- und Wohnungseigentumsrecht stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.

Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen natürlich auch in gerichtlichen Verfahren.

Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise:

  • Abschluss, Optimierung und Beendigung von Miet-, Pacht und
    sonstigen Nutzungsverträgen
  • Verhandlungen über Miet- und Pachtverträge (auch für Spezialimmobilien wie Einkaufszentren, Hotels, Restaurants, etc.)
  • Analyse und Optimierung von Mietverträgen in mietrechtlicher und
    ökonomischer Hinsicht (Mieterhöhungen, Nachtragserstellungen, etc.)
  • Durchführung von mietrechtlichen Prozessen aller Art (Mietinkasso, Kündigungen, etc.)
  • Beratung zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Umgestaltung der Immobilie
  • Entmietung von Gebäuden
  • Gestaltung von Maklerverträgen und Vertriebsvereinbarungen