Ingenieurrecht
Tragwerksplaner, Fachplaner und beratende Ingenieure brauchen rechtliche Beratung mit einem hohen Maß an technischem Grundverständnis. Wir begleiten, beraten in allen Leistungsphasen – von der Vorplanung, über die Objektüberwachung bis zur Objektbetreuung und Ingenieurhaftung – und vertreten unsere Mandanten auch vor Gericht.
Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise:
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Beratung und Vertretung bei der Vertragsabwicklung (u.a. bei Planungsänderungen, Änderung der Bauzeit, Koordination, Kündigung, Honorar)
- Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Vertretung bei Honorarfragen und Haftungsfragen
- Prozessuale Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Beweis- und Klagverfahren